Sie möchten unsere Arbeit zur Förderung der Gesundheit von Frauen finanziell unterstützen und stärken? Gerne nehmen wir Ihre Spende an und senden Ihnen eine Zuwendungsbestätigung. Bis 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung laut Freistellungsbescheid des Finanzamts Berlin StNr. 27/660/60766 von der Körperschaftsteuer befreit.
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