Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin konstituiert sich
Am 31. März 2023 konstituierte sich auf Grundlage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Sie hat zwei Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppe 1 setzt sich mit der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ausserhalb des Strafgesetzes auseinander. Die Arbeitsgruppe 2 hat die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft zum Thema. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung im Früjahr 2024 vorgelegt werden.
Bis jetzt dringt nichts aus der Kommission an die Öffentlichkeit. Der AKF e.V. erwartet eine auf den internationalen Vereinbarungen und der Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation beruhende, längst überfällige Grundlage für die neue Regelung der reproduktiven Rechte.