Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs!

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs!

Das fordern erneut 42 Verbände und Organisationen sowie die 34. Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz

Am 14.6.2024 forderten 42 Verbände die Bundesregierung in einem Offenen Brief auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorzulegen, der im Bundestag beraten und abgestimmt werden kann. Die Verbände, u.a. der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), betonen, dass der § 218 StGB kein guter Kompromiss ist. Der Schwangerschaftsabbruch müsse dringend neu geregelt werden, dies sei auch im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung machbar.

Zeitgleich forderten auch die Vertreterinnen auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 14.6.2024 eine zügige Neuregelung der rechtlichen Vorgaben für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Gleichstellungsministerinnen brachten mit dem Entschließungsantrag zum Ausdruck, dass sie hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehen und eine Entkriminalisierung in den ersten drei Monaten für überfällig halten. Auch die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin würden dringend nahe legen, die strafrechtliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten abzuschaffen. „Zum weiteren Vorgehen werden wir uns in der Bundesregierung verständigen.“

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