Pressemitteilung: Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren: Weg mit den §§ 218 und 219

Pressemitteilung: Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren: Weg mit den §§ 218 und 219

Sexuelle und reproduktive Rechte von Frauen und ihre Informationsfreiheit auch in Deutschland realisieren.
Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren:
Weg mit den §§ 218 und 219!

Der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. fordert, die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Der Schwangerschaftsabbruch ist kriminalisiert. Aus diesem Grund wird er stigmatisiert. Das schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt ihre sexuellen und reproduktiven Rechte.
Ingrid Mühlhauser, Vorsitzende des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) erklärt:

„Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung. Gesundheitsleistungen zu kriminalisieren, die nur Frauen benötigen, stellt eine Diskriminierung von Frauen wegen ihres Geschlechts dar. Es ist an der Zeit, auch in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nicht länger strafrechtlich zu regeln. Denn diese strafrechtliche Regelung missachtet die Menschenrechte von Frauen.“

Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland in den Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuchs geregelt. Verstöße werden seit fast 150 Jahren strafrechtlich verfolgt. Dies steht allerdings nicht im Einklang mit internationalen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat.

International tritt Deutschland als Mitglied der Weltgesundheitsorganisation wie auch der Vereinten Nationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein. National, im eigenen Land, werden diese Rechte durch die §§ 218 und 219 nicht umgesetzt, sondern kriminalisiert.

Die Weltgesundheitsorganisation hebt hervor, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) unverzichtbarer und integraler Teil der Menschenrechte und einer universellen Gesundheitsversorgung sind. 1 Der Zugang von Frauen zum legalen, leistbaren und sicheren Schwangerschaftsabbruch gehört explizit zu den Menschenrechten. Medizinische Angebote in ausreichender Zahl und Qualität müssen hierfür zur Verfügung stehen. 2,3

Entsprechende Forderungen stellt auch das Nachhaltigkeitsziel 5 der Vereinten Nationen (UN) zur Geschlechtergerechtigkeit. Deutschland verpflichtet sich damit, einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen und zur Wahrung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte herzustellen. 4,5,6

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) bindet die Staaten daran, alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Bereich des Gesundheitswesens zu ergreifen, um der Frau – gleichberechtigt mit dem Mann – Zugang zu den Gesundheitsdiensten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Familienplanung, zu gewährleisten.

Deutschland kann im internationalen Vergleich bei der Realisierung dieser sexuellen und reproduktiven Rechte immer weniger mithalten. Weltweit gelten in vielen Ländern Schwangerschaftsabbrüche längst nicht mehr als Straftaten. Zuletzt entkriminalisierte Neuseeland im März 2020 den Schwangerschaftsabbruch. 7

Der Arbeitskreis Frauengesundheit hält es für überfällig, die Rechte von Frauen anzuerkennen und Frauen in ihrer Entscheidungsfähigkeit zu vertrauen. Die Paragrafen 218 und 219 sind nicht mehr zeitgemäß. Sie verstoßen gegen internationale Verträge. Sie müssen abgeschafft werden.

1 Health Policy Watch: US Faces Off Against 43 Countries On Sexual & Reproductive Health & Rights (2019). https://healthpolicy-watch.org/us-faces-off-against-43-countries-on-sexual-reproductive-health-rights/.

2 United Nations Human Rights. Information series on sexual and reproductive rights. Abortion. (o.J.) https://www.ohchr.org/en/issues/women/wrgs/pages/healthrights.aspx

3 United Nations Human Rights. Office of the High Commissioner: Your Health, Your Choice, Your Rights. International and Regional Obligations on Sexual and Reproductive Health and Rights (2018) https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Women/OHCHRFactsheetYourHealth.pdf

4 United Nations. Sustainable Development Goals. Knowledge Platform: Sustainable Development Goal 3. (2019) https://sustainabledevelopment.un.org/sdg3.

5 Die Bundesregierung. Gleichstellung von Frauen und Männern. (8. März 2018). https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/gleichstellung-von-frauen-und-maennern-841120.

6 United Nations Population Fund: Ensure universal access to sexual and reproductive health and reproductive rights. (February 2020) https://www.unfpa.org/sdg-5-6

7 Zeit online: Entkriminalisierung: Schwangerschaftsabbrüche in Neuseeland nun straffrei (18.März 2020) https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-03/entkriminalisierung-schwangerschaftsabbruch-neuseeland-straftat-medizin

Diehl, Sarah: Schwangerschaftsabbruch. Vertraut den Frauen. Zeit online, (28.September 2018). https://www.zeit.de/kultur/2018-09/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-moral-patriarchat-abschaffung/seite-2.

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Sylvia Groth, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.
E-Mail: groth@akf-info.de

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