Transparenz

Transparenz

1. Verein

2. Grundlagen

3. Steuerbegünstigung

Der Verein ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/660/60766) vom 17.2.2021 (Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Entscheidungsträgerinnen

Geschäftsführende Vorstandsfrauen

5. Tätigkeitsbericht

Jahresbericht 2022 (in Vorbereitung)

6. Personal

1 Personalstelle (Teilzeit)

7. Mittelherkunft/Finanzierung

Der Arbeitskreis Frauengesundheit ist unabhängig und überparteilich in der Arbeit und finanziert sich ganz überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden von Frauen. Projektbezogene Mittel akzeptiert der Arbeitskreis Frauengesundheit auch aus Mitteln der öffentlichen Hand, von gesetzlichen Krankenkassen oder aus gemeinnützigen frauenorientierten Stiftungen und Wohlfahrtsverbänden, s. dazu auch Jahresbericht 2019/2020.

8. Mittelverwendung

Der Arbeitskreis Frauengesundheit verwendet seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit Dritten.

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Bundesallee 42
10715 Berlin

Telefonzeiten:
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Tel.: 030 – 863 933 16
Mobil: 01511 8998285
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