Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen
Frauengesundheitspolitische Forderung des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. tritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein, gerade bei Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert, die Paragrafen 218 und 219a des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Der Schwangerschaftsabbruch ist kriminalisiert. Aus diesem Grund wird er stigmatisiert. Das schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt ihre sexuellen und reproduktiven Rechte.
Einstieg ins Thema Schwangerschaftsabbruch
Podcast vom Kongress Armut und Gesundheit 2020: Im Fokus: § 218 und § 219a
Aktuelles
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- Schwarzer Tag für die Frauenrechte in Polen (Rosa Luxemburg Stiftung), 29.01.2021
- Kristina Hänels Revisionsantrag gegen §219a Urteil abgewiesen, 20.01.2021
- Stellungnahme des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V. und des Doctors for Choice Germany e.V. zur Weiterbildungsordnung (WBO) (1) für Ärzt*innen, speziell für Frauenärzt*innen, 16.12.2020
Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger sind:
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- Gesetzliche Grundlagen, Beratung und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
- Die Frau im Schwangerschaftskonflikt: Will ich das Kind? Schwangerschaftskonflikt
- Pro Familia: 8 Fakten zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe - Wo werden Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt?
Nach dem reformierten § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte auf ihren Webseiten ausschliesslich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Welche Methoden sie verwenden, dürfen die ÄrztInnen nicht anführen. Das können Frauen auf den im Juli 2019 erstmals veröffentlichten und jeden Monat aktualisierten Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitlicher Aufklärung ersehen. Diese Listen sind sehr lückenhaft, es fehlen Informationen zur Schwangerschaftswoche, Narkose, Verfahren. Sehr unvollständig sind die Adressen, nur 28 % von ca. 1200 (Stand: 8/20) sind angeführt. Der AKF hat hierzu Stellung genommen. - Ärztinnen und Ärzte in Berlin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen (berlin.de)
- Ärzte und Ärztinnen in Hamburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen (hamburg.de)
- Women on Web: Ich brauche eine medikamentöse Abtreibung
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Stellungnahmen und Pressemeldungen des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.
Frauenärztinnen vor Gericht
Prozess gegen Bettina Gaber und Verena Weyer, Berlin, 14.6.2019 (Fotodokumentation)
Prozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus, Kassel, 29.8.2018 (Fotodokumentation)
Wissenswertes
Kampagnen-Blogs
Downloadmaterial für Demonstrationen und Veranstaltungen
Frauen als Expertinnen in eigener Sache und Ärztinnen beziehen Stellung zum § 219a
Gesundheitsinformation zum Schwangerschaftsabbruch und zu Leistungsanbietern, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sind keine Werbung. Das elementare Recht von Frauen auf vollständige, gesundheitsbezogene Information wird bis heute durch den § 219a im Strafgesetzbuch (StGB) verhindert.
In unseren Videointerviews „Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“ sprechen Frauen als Expertinnen in eigener Sache und Ärztinnen beziehen Stellung. Hier geht es zu den Videointerviews …