„My body, my choice, my rights“ – Podiumsdiskussion zu § 219a

„My body, my choice, my rights“ – Podiumsdiskussion zu § 219a

Der Dornrosa e.V. Halle sowie der Frauenpolitische Runde Tisch in der Stadt Halle (Saale), laden zu einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Fachexpertinnen aus dem Arbeitskreis Frauengesundheit zum § 219a ein. Es geht um den derzeitigen Stand und die vorausgegangene Diskussion um die Streichung des Paragrafen und darüber hinaus um die reproduktiven Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen.

„My body, my choice, my rights“ – Podiumsdiskussion zu § 219a

Zeit: 28.11.2019, 17 bis 19 Uhr
Ort: MLU, Melanchthonianum, Hörsaal 15

  • Begrüßung durch Frau Prof.in Dr. Gabriele Meyer, Prodekanin für Gender und Familienbeauftragte der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg
  • Auf dem Podium diskutieren Eva von Angern (RAin, Vorsitzende Landesfrauenrat SachsenAnhalt, MdL DIE LINKE), Dr. phil. Inés Brock (Bündnis 90/DIE GRÜNEN Halle/Saale) und Yana Mark (RAin, FDP Halle/Saale), Dr. med. Florian Bruns (Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.), Dr. jur. Carina Dorneck (Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.), Dr. med. Viola Hellmann (Frauenärztin, Dresden), Elisabeth Ottlik (Fachschaftsrat Medizin Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg.) und Susanne Westphal (pro familia Landesverband SachsenAnhalt e.V.)
    Moderation: Nicole Thies, Vorstand Dornrosa e.V.

In Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg & dem Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen geben Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ist das Werbung? Ja, sagen Gerichte und urteilen nach § 219a Strafgesetzbuch. Der Artikel 5 des Grundgesetzes verbrieft das Informationsrecht, Artikel 19 der UN-Menschenrechtscharta das Recht auf den freien Zugang zu Informationen. Zu Beginn dieses Jahres hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss zum § 219a geeinigt. Ist der Kompromiss ein Widerspruch zum Informationsrecht? Welche Folgen hat die Reform des § 219a StGB bzw. der Kompromiss der Bundesregierung für Ärztinnen und Ärzte und für betroffene Frauen?

Einzelne Personen und reaktionäre Kräfte innerhalb der Gesellschaft machen seit Jahren Stimmung und Lobbyarbeit gegen Schwangerschaftsabbrüche. Setzen Ärztinnen und Ärzte und Kliniken unter Druck, indem sie vor Gericht klagen und vor Praxen und Kliniken an die Moral appellieren, Frauen einschüchtern und beleidigen. Das hat zur Folge, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Patientinnen fahren zum Teil 200 Kilometer, um sich einem medizinisch professionellen Eingriff zu unterziehen. In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Einrichtungen in Deutschland, die Abtreibungen anbieten, von etwa 2000 auf 1200 zurückgegangen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist zu Lasten der betroffenen Frauen eingeschränkt. Es zeichnet sich ein medizinischer Versorgungsmangel ab: Wer will schon vor einer derartigen Bedrohungskulisse arbeiten? Warum sollten Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung zusätzlich Kosten und Mühen auf sich nehmen, um die Zusatzausbildung und Praxis für die Eingriffe zu erwerben?

Die Argumente um den §219a sind vielschichtig. Die Gäste der Podiumsdiskussion diskutieren die Themenfelder Frauengesundheit, Selbstbestimmung und die juristische Sachlage. Konkret soll es um Lösungen gehen, die lokal und regional politisch und zivilgesellschaftlich möglich sind.

Vorausgegangen ist der Veranstaltung eine Interview / Fragerunde mit Dr. habil. Viola Schubert-Lehnhardt zu § 219a

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