Listen zum Schwangerschaftsabbruch sind keine Lösung: Der Arbeitskreis Frauengesundheit kritisiert die Lückenhaftigkeit und Reglementierung der Informationen und fordert weiterhin die Streichung des § 219a

Listen zum Schwangerschaftsabbruch sind keine Lösung: Der Arbeitskreis Frauengesundheit kritisiert die Lückenhaftigkeit und Reglementierung der Informationen und fordert weiterhin die Streichung des § 219a

Vor vier Monaten hat der Deutsche Bundestag den § 219a des Strafgesetzbuches geändert. Nun haben die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)  die geforderten Listen veröffentlicht, die ausweisen sollen, welche Ärzt*innen und medizinische Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche nach §13 Abs.3 Schwangerschaftskonfliktgesetz vornehmen.

Nach der heftig umstrittenen Reform des Strafrechtsparagrafen ist Ärzt*innen erlaubt, auf ihren Webseiten anzugeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitergehende Informationen über die rechtliche Lage, die Methoden und Kosten des Schwangerschaftsabbruchs, sind ihnen nicht straffrei möglich. Die nun veröffentlichten Listen beruhen auf freiwilligen Meldungen von Ärzt*innen und sollen monatlich aktualisiert werden. Sie enthalten Angaben zu Adresse, Methode (medikamentöses und/oder operatives Verfahren) und eventuellen Fremdsprachenkenntnissen.

Professorin Ingrid Mühlhauser, Vorstandsvorsitzende des Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), ist überzeugt: „Diese Listen verbessern die Information für ungewollt schwangere Frauen nicht. Der Staat reglementiert damit das Recht der Frauen auf Information. Das widerspricht dem Recht auf Informationsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft und den Patientenrechten.“

Der Arbeitskreis Frauengesundheit kritisiert: Die nun veröffentlichten Listen sind äußerst lückenhaft. Bislang haben nur 87 (7 %) der rund 1.200 Ärzt*innen beantragt, ihre Adresse aufzunehmen. Die Listen sind für Interessierte schwer zu finden und voller Lücken. Bis zu welcher Schwangerschaftswoche Ärzt*innen Abbrüche durchführen, wird nicht genannt. Bei der operativen Methode wird nicht angegeben, ob dies durch das schonendere Absaugen oder durch Ausschaben erfolgt. Auch ist nicht ersichtlich, ob und wenn ja, welche Narkose durchgeführt wird. Die Kosten für einen Abbruch werden nicht offengelegt.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit findet nachvollziehbar, dass viele Ärzt*innen sich nicht in die Listen eintragen lassen, da sie Anzeigen oder auch Demonstrationen von Fundamentalisten und Rechtsextremen vor ihren Praxen fürchten.

Während die Bundesärztekammer lediglich die Liste präsentiert, erhalten Frauen auf der Webseite der BZgA ausführlichere Informationen rund um den Schwangerschaftsabbruch, zu den Methoden, den Kosten und den rechtlichen Bestimmungen. Der Arbeitskreis Frauengesundheit begrüßt ausdrücklich dieses umfassendere Informationsangebot. Solche Informationen müssen auch Ärzt*innen straffrei veröffentlichen können.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert daher weiterhin die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch, denn Frauen haben das Recht auf Selbstbestimmung und evidenzbasierte Gesundheitsinformationen, gerade auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch.

Weitere Informationen

Themenübersicht Schwangerschaftsabbruch
Offener Brief an Herrn Bundesminister Spahn. Stellungnahme zu Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Schwangerschaftsabbruch von Frau Prof. Dr. med Ingrid Mühlhauser, Vorsitzende des AKF (pdf)
Offener Brief an Frau Bundesministerin Dr. Giffey. Stellungnahme zu Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Schwangerschaftsabbruch von Frau Prof. Dr. med Ingrid Mühlhauser, Vorsitzende des AKF (pdf)

Kontakt

Sylvia Groth, Mitglied des Vorstands Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) ist der größte Zusammenschluss von unabhängigen Frauengesundheitsorganisationen in deutschsprachigen Ländern. Der AKF organisiert Hebammen, Ärztinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen, Heilpraktikerinnen, in den Pflegeberufen Tätige, Selbsthilfe und Gesundheitswissenschaftlerinnen, vereint Berufsverbände und Organisationen, Frauenberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und Selbsthilfeverbände und vertritt die Interessen von Frauen als Patientinnen, als Expertinnen und als Bürgerinnen. Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. ist anerkannt gemeinnützig und besteht seit 1993.

 

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