Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Tötungsspezialist“ ist Beleidigung: Aktivistinnen für sexuelle Selbstbestimmung von Frauen begrüßen das Urteil

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Tötungsspezialist“ ist Beleidigung: Aktivistinnen für sexuelle Selbstbestimmung von Frauen begrüßen das Urteil

Gemeinsame Pressemitteilung in Kooperation mit

  • Netzwerk Frauengesundheit Berlin,
  • Familienplanungszentrum Balance,
  • Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. und
  • Humanistischer Verband.

Berlin – Am 13. Januar 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass Abtreibungsgegner FrauenärztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht als „Tötungsspezialisten“ bezeichnen dürfen. Ist dies der Fall, sei eine Verurteilung wegen Beleidigung gerechtfertigt, so das Gericht. Es liege keine Verletzung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung vor.

2009 hat sich die „AG Sexuelle Selbstbestimmung“ gegründet. Diese ist ein Bündnis aus Akteurinnen des Berliner Netzwerk Frauengesundheit, des Berliner Familienplanungszentrum – BALANCE, des Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) und des Berliner Landesverband des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD). 2009 hat die AG die „Erklärung eines Bündnisses für Entscheidungsfreiheit der Frauen über ihren Körper und ihre Lebensplanung“ veröffentlicht. Bislang haben über 100 Einzelpersonen und Institutionen das Papier unterschrieben.
Die „AG Sexuelle Selbstbestimmung“ tritt für die selbstbestimmte Entscheidung der Frauen über ihre Sexualität sowie ihre Familien- und Lebensplanung ein. Daher begrüßt sie das Urteil des Straßburger Gerichtes ausdrücklich. Für die AG ist es längst an der Zeit klarzustellen, dass Menschen und Institutionen, die sich für das Recht auf reproduktive Gesundheit von Frauen und
gegen die Diskriminierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen einsetzen, nicht mehr von Abtreibungsgegnern beleidigt und diffamiert werden dürfen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird Folgen für die deutsche Rechtsprechung haben und Chancen eröffnen, sich gegen Abtreibungsgegner zu wehren. Dass dies nötig ist, zeigen einige Beispiele: Auf Homepages von Abtreibungsgegnern werden u.a. ÄrztInnen und Familienplanungszentren, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, herabgesetzt und als Tötungszentren“ oder „Mörder“ bezeichnet. Darüber hinaus gab es zahlreiche Strafanzeigen von Abtreibungsgegnern gegen aufklärende, beratende und praktizierende AkteurInnen. Ihnen wurde u. a. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unterstellt.

Die „AG Sexuelle Selbstbestimmung“ wendet sich gegen christliche Abtreibungsgegner und sieht in ihnen eine Gefahr für die Entscheidungsfreiheit der Frauen. Vor diesem Hintergrund hat sie am 12. Januar 2011 die Fachtagung „Sexuelle Selbstbestimmung – Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive Gesundheit nach 20 Jahren Wiedervereinigung“ im Roten Rathaus Berlin veranstaltet. Teilgenommen haben prominente Landes- und Bundespolitikerinnen.

Mehr zum Thema

Pressemeldung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Tötungsspezialist“ ist Beleidigung: Aktivistinnen für sexuelle Selbstbestimmung von Frauen begrüßen das Urteil (pdf)

Fachtagung „Sexuelle Selbstbestimmung – Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive Gesundheit nach 20 Jahren Wiedervereinigung

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