Erklärung zum Internationalen Tag gegen jegliche Gewalt an Frauen

Erklärung zum Internationalen Tag gegen jegliche Gewalt an Frauen

Der AKF e.V. fordert die Bundesregierung auf, ein Nationales Gesundheitsziel zur Bekämpfung jeglicher Gewalt gegen Frauen zu
verabschieden.

Der AKF e. V. legt hierzu einen Entwurf vor:

Gewaltfreie Lebenswelten für Frauen und ihre Kinder schaffen – Körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt machen krank – die Folgen von Gewalt erkennen und adäquate Hilfe leisten.

Die erste repräsentative Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2004 ergab, dass jede 4. Frau ab dem 16. Lebensjahr körperliche, sexuelle und/oder psychische Gewalt erfahren hat.

In Deutschland arbeiten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Projekte und Initiativen, die den Opfern Beratung und Zuflucht gewähren. Das BMFSFJ hat im September 2007 den erstmalig 1999 aufgelegten  „Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt“ als „Aktionsplan II gegen Gewalt gegen Frauen“ fortgeschrieben. Er beinhaltet auch Maßnahmen im Gesundheitsbereich.

Frauen erleben Gewalt wegen ihres Geschlechts, dies ist ein wesentlicher Unterschied zu männlichen Opfern. Gewalt ist Teil des Alltags von Frauen in der Familie, im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und im Gesundheits- und Hilfesystem selbst.

Körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt können körperlich und psychisch krank machen und erhebliche soziale und ökonomische Folgen haben. Von Gewalt betroffene Frauen benötigen umfangreiche und sensible gesundheitliche Behandlung und allgemeine Unterstützung. Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal in Arztpraxen, Krankenhäusern und Krisenambulanzen sind oftmals die ersten, bei denen Frauen offen oder verdeckt Hilfe sucen. Das heißt, dass das Personal im medizinischen Bereich Einfluss auf den Verlauf der Hilfe und Prävention bei Gewaltbetroffenheit nehmen kann.

Die überwiegende Mehrzahl des medizinischen und pflegerischen Personals hat sich bisher mit dieser Problematik gar nicht oder nur unzureichend auseinandersetzen können. Eine erfolgreiche Behandlung der Frauen hängt aber von dem Wissen über die Ursachen einer Erkrankung und sensibler und kompetenter Hilfe ab. Um eine Fehl-, Über- oder Unterversorgung gewaltbetroffener Frauen zu vermeiden und wirksamen gesundheitlichen und sozialen Schutz bereitstellen zu können, muss das Thema von den politischen und medizinischen Gremien auf die Tagesordnung gesetzt und zu einem „Nationalen Gesundheitsziel“ erklärt werden. Für die Erreichung des Ziels müssen  Mittel für wissenschaftliche Untersuchungen, Konzeptentwicklungen zu gewaltpräventiven Maßnahmen, zu adäquater gesundheitlicher Versorgung, Beratung und Wegweiserberatung und für Modellprojekte bereitgestellt werden.

Erste Schritte und Maßnahmen auf Bundesebene zeigen, dass sich zunehmend ein Bewusstsein für diese Problematik entwickelt: So wurde im Jahr 2000  vom BMFSFJ  z. B. ein  Modellprojekt  von S.I.G.N.A.L.- Intervention gegen Gewalt an Frauen e. V. gefördert, das in einer Rettungsstelle erstmalig ein Interventionsprogramm gegen häusliche Gewalt eingeführt hat. Als Ergebnis liegen Handlungsempfehlungen für Implementierungsprozesse von Interventionsmaßnahmen in Kliniken und Fortbildungscurricula für Ärztinnen/Ärzte und Pflegende vor.

Im Rahmen des Aktionsplans II hat im Oktober 2007 ein von der Bundesärztekammer und dem Bundesministerium für Gesundheit veranstaltetes Fachsymposion zum Thema „Gesundheitliche Folgen von häuslicher Gewalt gegen Frauen“ stattgefunden. Ähnliche Aktivitäten müssen fortgesetzt und in die tagtägliche Praxis des Gesundheitswesens getragen werden. Ein Nationales Gesundheitsziel „Gewaltfreie Lebenswelten für Frauen und ihre Kinder schaffen – Körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt machen krank – die Folgen erkennen und adäquate Hilfe leisten“ kann diesen Prozess unterstützen und beschleunigen.

Maßnahmen zur Sensibilisierung, adäquaten Beratung und Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Prävention von Gewalt können sein:

  • Sensibilisierung und systematischer Aufbau von Aus-, Fort ,- und Weiterbildungsmaßnahmen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt für alle Personen des Gesundheitsversorgungsbereichs (Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen, Pflegekräfte,
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialer Dienste  usw. )
  • Aufbau von Kooperationen zwischen medizinischen Diensten, Anti-Gewaltprojekten, sozialen Diensten (u.a. um eine effektive Wegweiserberatung gewährleisten zu können)
  • Präventionsarbeit zur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in Kooperation zwischen Verwaltung (BMG, BMFSFJ) und medizinischen und sozialen Einrichtungen
  • Entwicklung und Finanzierung von Modellprojekten im Gesundheitsbereich zur Beratung und Versorgung gewaltbetroffener Frauen
  • Bundesweite Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, dass Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in dieser Gesellschaft nicht mehr geduldet wird
  • Flächendeckende Einführung und Honorierung der rechtsverwertbaren Dokumentation bei häuslicher Gewalt in der stationären und niedergelassenen Versorgung.

Dr. Maria Beckermann                                                                                  Karin Bergdoll
1.Vorsitzende des AKF                                                                                  2. Vorsitzende des AKF

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